Sonderregelung „IPZV-Rittbegleiter“ 2013

Unverbindliches Treffen zur Ausbildung der “Rittbegleiter” mit Terminfestlegung des Kurses am 24. November 2012 um 15.00 Uhr bei Kaffee und Kuchen in der

Saga Reitschule Rothsee, Stephanie Jöst Eismannsdorf 3, 90584 Eismannsdorf / Allersberg Telefon: 09176 – 99 57 66, Mobil: 0177- 5920818, e-mail: stephanie.joest@gmx.de

Anmeldung wäre schön, spontane Besucher sind aber auch willkommen ;-)!

Wer hat Interesse an einer Ausbildung zum Rittbegleiter?

In Vorbereitung auf den Stafettenritt zur WM in Berlin ist es wünschenswert, die Zahl der geprüften Rittbegleiter im IPZV kurzfristig zu erhöhen. Deshalb sind die Ressortleitungen Ausbildung und Breitensport übereingekommen, für das Jahr 2013 die Möglichkeit zu schaffen, erfahrene Reiterinnen und Reiter, mit und ohne Freizeit-/Reitabzeichen, auf Antrag und nach Erfüllung der unten beschriebenen Voraussetzungen zur Prüfung zum „Rittbegleiter“ zuzulassen.

Rahmenbedingungen:
Die Kandidatinnen und Kandidaten bekommen die Prüfungsinhalte dezentral (ohne Verpflichtung zum Besuch eines fünftägigen Vorbereitungslehrgangs) von einem(r)
IPZV-Trainer/-in CBA im Umfang von ca. 32 Unterrichtseinheiten vermittelt und nehmen anschließend an einer zweitägigen zentralen Prüfung teil.
Voraussetzungen für die Prüfungszulassung:
1. Nur erfahrene Reiter/-innen können einen Antrag auf Zulassung zur zentralen Prüfung zum „Rittbegleiter“ stellen. Die Anträge müssen spätestens bis zum
31.12.2012 bei der Ressortleitung Ausbildung eingegangen sein.
2. Kandidatinnen und Kandidaten, die die formalen Voraussetzungen für die Prüfung zum Rittbegleiter gem. API 2011 (Freizeitreitabzeichen Bronze oder
höher) erfüllen, erbringen bis zum Termin der zentralen Prüfung einen Nachweis gemäß Ziffer 4.
3. Für Kandidatinnen und Kandidaten, welche kein Freizeitreitabzeichen Bronze nachweisen können, ist das Mindestalter für die Zulassung zur zentralen
Prüfung zum „Rittbegleiter“ das vollendete 24. Lebensjahr. Die Antragsteller/-innen legen ihrem Antrag einen ausführlichen reiterlichen Lebenslauf bei, aus
dem erkennbar ist, dass sie über jahrelange reiterliche Erfahrung verfügen.
Dieser reiterliche Lebenslauf muss von einem(r) IPZV-Trainer/-in CBA gegengezeichnet werden. Die Ressortleitungen Ausbildung und Breitensport
entscheiden gemeinsam über die Prüfungszulassung.
4. Bis zur zentralen Prüfung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten der Ausbildungsleitung nachweisen, dass sie die Lehrgangsinhalte zum „Rittbegleiter“ (s. API-Ausführungsbestimmungen 2011) im Umfang von ca. 32 Unterrichtseinheiten von einem(r) IPZV-Trainer/-in CBA dezentral vermittelt bekommen haben. Hierüber stellt der/die Trainer/-in CBA eine Bescheinigung aus, und zwar verbunden mit der Prognose, dass gute Aussichten bestehen, dass die Kandidatin / der Kandidat die zentrale Prüfung zum „IPZVRittbegleiter“ mit Erfolg ablegen wird.
Prüfung:
Die Kandidatinnen und Kandidaten zum „Rittbegleiter“ legen die Prüfung in zweitägigen zentralen Wochenend-Veranstaltungen ab, die im März / April 2013
stattfinden sollen. Am ersten Tag findet eine theoretische und praktische Prüfungsvorbereitung statt, am zweiten Tag folgt die theoretische und praktische Prüfung. Die Prüfungsanforderungen und Bewertungskriterien entsprechen den API Ausführungsbestimmungen 2011.

Folgender Hof hat sich bereit erklärt, entsprechende Kurse durch zu führen:

Saga Reitschule Rothsee

Stephanie Jöst

Eismannsdorf 3

90584 Eismannsdorf / Allersberg

Telefon: 09176 – 99 57 66

Mobil: 0177- 5920818

e-mail: stephanie.joest@gmx.de

Bitte zwecks Termin und weiteren Infos direkt mit Frau Jöst in Verbindung setzen.

Falls noch weitere Kurse stattfinden sollten, bitte Info an die Geschäftsstelle des IPZV-Nordbayern e. V.
per mail: kontakt@ipzv-nordbayern.de oder Telefon: (09180) 93 06 68