OSI – Housecup Lechleite 9. Mai 2013 (WR)

OSI – Housecup Lechleite 2013 (WR)
Weltranglistenturnier
gem. FIPO 2013 / IPO 2013

http://www.stadt-friedberg.de/pics/medien/1_1363878191/ausschreibung-490.pdf


Geprüft und genehmigt vom Sportwart des IPZV Bayern e.V. am 12.03.2013
Jugendwart des IPZV Bayern e.V. am 04.03.2013
Jugendwart des IPZV Dachverband am 04.03.2013
Sportwart des IPZV Dachverband am 16.03.2013
Datum: Donnerstag, 9. Mai 2013
Ort: Schützenstrasse 112, 8636 Friedberg
Veranstalter:
IPF Lechdalur e.V.
Schützenstrasse 112, 86316 Friedberg
E-Mail: info@lechleite.de, Tel. 0821603330, Fax 0821608367
Gastgeber: Islandpferde Lechleite, Veronika & Sebastian Frisch
Turnierleiter: Veronika / Sebastian Frisch
Nennungen an:
Stefan Althans, Gestüt Ellenbach
Nennungen werden ausschließlich online unter ipzv.de entgegengenommen. Es sind nur registrierte Pferde und Reiter zugelassen (Ausnahme:
Kinderklasse S).
Nennschluss: Online unter ipzv.de: Mittwoch, 1. Mai 2013
Nachnennungen: Turnierbeginn
Nenngeld: siehe bei den Prüfungen

Teilnehmer, die nicht Mitglied eines IPZV/FEIF-angeschlossenes Vereins sind, sowie Nachnennungen zahlen doppeltes Nenngeld.

Platzbenutzung: 10,00 € pro Reiter  Pferdeunterbringung: Paddock im Eigenbau incl. Heu / Heulage: 40,00 € Box: 130,00 €

Sonstiges: Zelt / Camper: 25,00 € (Reinigungspfand für Camping: 10 €)

Paddock / Boxenpfand: 20,00 € (wird nach korrekter Übergabe wieder ausbezahlt)
Wegbeschreibung: www.lechleite.de, Navi, google
Richter: Alexandra Baab, Anette Braun, Gabi Füchtenschnieder, Birgit Quasnitschka, Anke Schwörer Haag, Christian Reischauer, u.a.
Sprecher: Henning Draht / Sebastian Frisch
Zimmernachweis: www.stadt-friedberg.de
Streichungen: Der Veranstalter behält sich vor einzelne Prüfungen zu streichen bzw. gleichartige Prüfungen bei zu geringer Beteiligung zusammenzulegen.
Startnummern: müssen selbst mitgebracht werden.
Impfungen/Krankheiten: Die Pferde müssen gem. IPO geimpft sein und aus einem gesunden Bestand kommen. Der Equidenpass ist an der Meldestelle vorzulegen.
Haftung: Die Teilnahme an der Veranstaltung und die Unterbringung der Pferde geschehen auf eigene Gefahr. Reiter und Pferdebesitzer haften uneingeschränkt
nach § 833 BGB. Für jedes teilnehmende Pferd muss für die Dauer der Veranstaltung eine Tierhaftung bestehen. Während der gesamten Veranstaltung bleiben der Reiter/Besitzer Tierhüter gem. § 834 BGB. Veranstalter, Ausrichter, Turnierleiter und Chefrichter schließen jede Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus.