Aktuelle Informationen für den Züchter
Neues für Islandpferdezüchter
Die Änderung der Viehverkehrsordnung bringt einige Neuerungen
für die Züchter und Pferdehalter:
*Jedes Pferd muss registriert und ein Equidenpass ausgestellt sein.
*Fohlen werden im Jahr der Geburt mit einem Chip gekennzeichnet
(auf Wunsch werden sie zusätzlich noch gebrannt)
*Jeder Züchter muss spätestens bis zur Fohlenregistrierung eine Betriebsnummer haben
(beantragen beim zuständigen Landwirtschaftsamt).
*Ist der Züchter nicht gleichzeitig Halter des Fohlens, muss die Betriebsnummer
des Halters angegeben werden.
*Ohne Betriebsnummer ist die Ausstellung des Equidenpasses nicht mehr möglich.
*Der Zuchtverband bekommt ein bestimmtes Kontingent an Chips
und kann nur mit diesen den Equidenpass ausstellen.
Wer sein Fohlen im Vorfeld durch den Tierarzt chippen lassen will,
muss sich wegen der Chips mit dem Zuchtverband in Verbindung setzen
(Tel:089/926967353).
Beschlüsse durch den Islandpferdezüchter Bayern e. V.,
bestätigt durch den
Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen:
*Die DNA der Mutterstuten wird auch heuer erfasst und für Mitglieder des IPZB zu 50%
durch den IPZB bezuschusst, d.h. der Besitzer bezahlt pro Analyse € 15,-.
*Ab 2010 wird bei allen Islandfohlen eine Abstammungsüberprüfung
auf den Terminen der Registrierung durchgeführt. (Gebühr liegt beim Züchter)
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