Die Punktzahlen in der LK2 wurden im Tölt und Viergang um 0,1 abgesenkt, damit soll einem größeren Starterfeld die Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft ermöglicht werden und trotzdem bleibt ein anspruchsvolles, sportliches Niveau
erhalten.
Weitere Informationen können den Infofolien zu den Leistungsklassen entnommen werden.
3. Anpassung der Nenngelder
Die Rahmenbedingungen für Nenngelder 2010 sehen eine Staffelung gemäß Anzahl der Reiter, Anzahl der Richter pro Prüfungsgruppe und Altersklasse vor.
Das Ziel der möglichen Nenngeldanpassung ist, eine verursachungsgerechtere Aufteilung der Nenngelder zu erreichen.
Die Rahmenbedingungen bezeichnen die maximale Nenngeldgebühr. Die Anpassung der Nenngelder ermöglicht den Veranstaltern mehr Flexibilität in der Bemessung der Nenngebühren, es ist durchaus möglich und gewollt niedrigere Nenngebühren anzusetzen. Hierbei handelt es sich um
Maximalgrenzen. Der Veranstalter kann frei über die Höhe des Nenngelds in einer Prüfung bis zur Maximalgrenze entscheiden.
Die Berechnungsgrundlage bezieht sich vornehmlich auf die Ovalbahnprüfungen im Tölt, Viergang und Fünfgang. Die weiteren Prüfungen wurden gemäß Aufwand und Zeit zugeordnet.
4. Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren von Ausschreibungen wurde in der Verfahrensweise verändert, um zukünftig zu vermeiden, dass nicht genehmigte Ausschreibungen veröffentlicht werden.
§ 5 Ausschreibungen
5.1 Die Ausschreibungen von DIM, DJIM, DJL-Cup, World-Ranking-Turnieren, Qualifikationsturnieren für die Weltmeisterschaften und Meisterschaften auf Landesverbandsebene (§§ 4.1, 4.2, 4.3, 4.4 ) müssen zuerst dem Sportwart und dem Jugendwart des jeweiligen Landesverbandes zugeleitet und anschließend von der Sportleitung und der Jugendleitung des IPZV-Bundesverbandes genehmigt werden.
5.2 Ausschreibungen für sonstige Turniere mit Qualifikationsmöglichkeit, Freizeit- und Hausturniere sowie sonstige sportliche Veranstaltungen (§§ 4.5 und 4.6) müssen von der Sport- und/oder Jugendleitung der Landesverbände genehmigt werden, in Kopie sind diese an die Sport- und Jugendleitung des Bundesverbandes zur Kenntnis zu geben.
5.3 Die Ausschreibungen von Jugendturnieren (§§ 4.5 und 4.6) müssen von der Jugendleitung des jeweiligen IPZV-Landesverbandes genehmigt werden.
5.4 Die Ausschreibungen der Veranstaltungen aus dem Bereich Breitensport (§4.7) müssen von Breitensportbeauftragten der Landesverbände/des Bundesverbandes genehmigt werden.
5.5 Genehmigte Ausschreibungen werden zeitnah ausschließlich durch die Sport- und Jugendleitung des jeweiligen Landesverbandes zur Veröffentlichung an die Bundesgeschäftsstelle und an die DIP-Redaktion weitergeleitet.
5.6 Es werden ausschließlich genehmigte Veranstaltungen veröffentlicht.
5. Starterzahlen
Für die Ermittlung von Starterzahlen ist zukünftig der Zeitpunkt der Zeitplanerstellung ausschlaggebend.
Reduziert wurde ebenfalls die Teilnehmerzahl für die Durchführung eines B-Finales von 40 auf 30 Starter.
6. Startnummern
Aufgrund der aufgetretenen Probleme in der vergangenen Turniersaison, werden alle Reiter, Richter, Organisation der Abreiteplätze und Veranstalter darauf hingewiesen,
dass die Reiter nicht nur durch die bunten Arm- oder Helmbänder, sondern ebenfalls durch Startnummern gekennzeichnet und identifizierbar sein müssen.
7. Änderungen in der FIPO
Weitere zu erwartende Änderungen im FIPO Regelwerk werden veröffentlicht, sobald diese von der FEIF nach der FEIF Sitzung im Februar bestätigt worden sind. Einen Vermerk über die zu erwartenden Änderungen ist nachzulesen im Verbandsorgan „Das Islandpferd“ Ausgabe 128 März/April 2009.
weiteres zu den Leistungsklassen - hier-