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Islandpferde Reiter- und Züchterverband

Regionalverein Nordbayern e. V.


 
 
 

Aktuell

Infos zum IPZV Dopingreglement 2010

 

Zum 28.4.2010 treten die vom Präsidium und Länderrat beschlossenen Änderungen im Paragraphen 12.2-12.4 der Nationalen Bestimmungen des IPZV in Kraft.

Bedingt durch die öffentlich geführten Diskussionen und Kampagnen im Pferdesport in Bezug auf Doping schließt sich der IPZV zunächst befristet bis zum 27.4.2011 den neuen FN-Anti-Doping-und Medikamentenkontrollregeln und den Listen I-III, die seitens der FN ebenfalls für ein Jahr befristet gefasst worden sind, an.

Die FN hat das Ziel, die Listen der FN zukünftig so weit wie möglich den FEI Listen anzugleichen. Ende des Jahres werden die Listen der FEI neu beschlossen und somit wird ggf. für 2011 eine Angleichung möglich sein.

Der IPZV wird sich in 2010 ebenfalls in einer Arbeitsgruppe mit diesem Thema beschäftigen, um für 2011 die entsprechenden Vorbereitungen treffen zu können.

Ausführliche Informationen  zu den neuen Dopingregeln können unter www.ipzv.de oder  www.pferd-aktuell.de nachgelesen werden.

Silke Feuchthofen

Bundessportleitung


28.02.2010:

Neue Regeln ab sofort:

Ballenboots im Turniersport dürfen bis zu 250g pro Huf wiegen,

Huflänge bei Stockmaß bis 145 cm maximal 9,5 cm,

über 145 cm maximal 10 cm .

FIPO unter: www.feif.org


Dies ändert sich in der Sportsaison 2010

im nationalen Geltungsbereich:


Gemäß den Ausarbeitungen im Sportausschuss und den sich daraus ergebenden, am 27.-28.11.09 durch das Präsidium und Länderrat genehmigten Anträgen, werden sich für 2010 folgende Änderungen für den Sport ergeben.


1. Leistungsklassen
Das Leistungsklassensystem wird für die Saison 2010 beibehalten und durch Erweiterung der LK 7 modifiziert. Durch die Ergänzung der LK 7 kommt es zu einer besseren Verteilung der Starterzahlen in den unteren Leistungsklassen. Detaillierte Informationen können den Infofolien zu den Leistungsklassen entnommen werden.


2. Punktzahlen
Die Punktzahlen für die folgenden Leistungsklassen sind in der Saison 2010:

Die Punktzahlen in der LK2 wurden im Tölt und Viergang um 0,1 abgesenkt, damit soll einem größeren Starterfeld die Qualifikation für die Deutsche Meisterschaft ermöglicht werden und trotzdem bleibt ein anspruchsvolles, sportliches Niveau
erhalten.
Weitere Informationen können den Infofolien zu den Leistungsklassen entnommen werden.


3. Anpassung der Nenngelder
Die Rahmenbedingungen für Nenngelder 2010 sehen eine Staffelung gemäß Anzahl der Reiter, Anzahl der Richter pro Prüfungsgruppe und Altersklasse vor.
Das Ziel der möglichen Nenngeldanpassung ist, eine verursachungsgerechtere Aufteilung der Nenngelder zu erreichen.
Die Rahmenbedingungen bezeichnen die maximale Nenngeldgebühr. Die Anpassung der Nenngelder ermöglicht den Veranstaltern mehr Flexibilität in der Bemessung der Nenngebühren, es ist durchaus möglich und gewollt niedrigere Nenngebühren anzusetzen. Hierbei handelt es sich um
Maximalgrenzen. Der Veranstalter kann frei über die Höhe des Nenngelds in einer Prüfung bis zur Maximalgrenze entscheiden.
Die Berechnungsgrundlage bezieht sich vornehmlich auf die Ovalbahnprüfungen im Tölt, Viergang und Fünfgang. Die weiteren Prüfungen wurden gemäß Aufwand und Zeit zugeordnet.


4. Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren von Ausschreibungen wurde in der Verfahrensweise verändert, um zukünftig zu vermeiden, dass nicht genehmigte Ausschreibungen veröffentlicht werden.


§ 5 Ausschreibungen
5.1 Die Ausschreibungen von DIM, DJIM, DJL-Cup, World-Ranking-Turnieren, Qualifikationsturnieren für die Weltmeisterschaften und Meisterschaften auf Landesverbandsebene (§§ 4.1, 4.2, 4.3, 4.4 ) müssen zuerst dem Sportwart und dem Jugendwart des jeweiligen Landesverbandes zugeleitet und anschließend von der Sportleitung und der Jugendleitung des IPZV-Bundesverbandes genehmigt werden.
5.2 Ausschreibungen für sonstige Turniere mit Qualifikationsmöglichkeit, Freizeit- und Hausturniere sowie sonstige sportliche Veranstaltungen (§§ 4.5 und 4.6) müssen von der Sport- und/oder Jugendleitung der Landesverbände genehmigt werden, in Kopie sind diese an die Sport- und Jugendleitung des Bundesverbandes zur Kenntnis zu geben.
5.3 Die Ausschreibungen von Jugendturnieren (§§ 4.5 und 4.6) müssen von der Jugendleitung des jeweiligen IPZV-Landesverbandes genehmigt werden.
5.4 Die Ausschreibungen der Veranstaltungen aus dem Bereich Breitensport (§4.7) müssen von Breitensportbeauftragten der Landesverbände/des Bundesverbandes genehmigt werden.
5.5 Genehmigte Ausschreibungen werden zeitnah ausschließlich durch die Sport- und Jugendleitung des jeweiligen Landesverbandes zur Veröffentlichung an die Bundesgeschäftsstelle und an die DIP-Redaktion weitergeleitet.
5.6 Es werden ausschließlich genehmigte Veranstaltungen veröffentlicht.


5. Starterzahlen
Für die Ermittlung von Starterzahlen ist zukünftig der Zeitpunkt der Zeitplanerstellung ausschlaggebend.
Reduziert wurde ebenfalls die Teilnehmerzahl für die Durchführung eines B-Finales von 40 auf 30 Starter.
6. Startnummern
Aufgrund der aufgetretenen Probleme in der vergangenen Turniersaison, werden alle Reiter, Richter, Organisation der Abreiteplätze und Veranstalter darauf hingewiesen,
dass die Reiter nicht nur durch die bunten Arm- oder Helmbänder, sondern ebenfalls durch Startnummern gekennzeichnet und identifizierbar sein müssen.


7. Änderungen in der FIPO
Weitere zu erwartende Änderungen im FIPO Regelwerk werden veröffentlicht, sobald diese von der FEIF nach der FEIF Sitzung im Februar bestätigt worden sind. Einen Vermerk über die zu erwartenden Änderungen ist nachzulesen im Verbandsorgan „Das Islandpferd“ Ausgabe 128 März/April 2009.

 

weiteres zu den Leistungsklassen - hier-