Praktischer Leitfaden

Zugang zur weltweiten Datenbank Worldfengur

1. Ein Islandpferdebesitzer beantragt bei der Geschäftsstelle des IPZV e.V. einen Zugang zu der weltweiten Datenbank für Islandpferde Worldfengur
2. Dieser Zugang steht ihm kostenlos zu, wenn er IPZV-Mitglied ist, er erhält diesen Zugang zur Datenbank von der Geschäftsstelle und surft im WF.
3. Der Islandpferdebesitzer hat eine gesunde, deutsch gezogene Stute mittleren Alters, die ihm viel Freude beim Reiten und im Umgang macht.
4. Beim Stöbern im WF und der Beschäftigung mit seinem Pferd kommt ihm der Gedanke, dass er diese Stute zur Zucht einsetzen möchte.
5. Er kontrolliert die Papiere seiner Stute auf Vollständigkeit der Abstammung, bei Fragen wendet er sich an den Zuchtverband, der die Papiere seiner Stute ausgefertigt hat.

Reinrassigkeit

6. Er überzeugt sich davon, dass die Stute reinrassig ist, wenn sie eine FEIF-IDNummer hat ist diese Frage geklärt.
7. Wurde seine Stute aus Island importiert, ist sie auf jeden Fall reinrassig und hat beim Export bereits eine FEIF-ID-Nr. erhalten und ist in der internationalen Datenbank Worldfengur verzeichnet.
8. Falls die Stute keine FEIF-ID-Nr. hat und der Besitzer der Stute Fragen zu der Abstammung seines Pferdes hat, erkundigt er sich nach der Reinrassigkeit bei seinem zukünftigen Zuchtverband und sichert sich entsprechend ab:
9. indem er entweder dafür sorgt, dass die Stute eine FEIF-ID-Nummer erhält oder er überprüft ob die Stute eine solche erhalten kann, wenn ihr zukünftiges Fohlen eingetragen wird, da bei der Eintragung des Fohlens die Stute als  Mutter des Fohlens ebenfalls eingetragen wird in den Worldfengur Materialprüfungen
10. Der Züchter stellt seine Stute möglichst vor der Bedeckung auf einer Materialprüfung vor: nach IPO (bis 4 Jahre), auf einer Basis-Prüfung beim IPZV oder beim Zuchtverband oder noch besser auf einer internationalen gerittenen Prüfung nach FIZO
11. Die Stute kann dann mit diesen Ergebnissen von dem zuständigen tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverband in das jeweilige Stutbuch eingetragen werden.
12. Eine Stute sollte zum Zeitpunkt der Bedeckung eingetragen werden, spätestens jedoch zum Zeitpunkt der Registrierung des Fohlens. Eine rechtzeitige Eintragung bietet sich an, damit der Züchter bereits vor der Anpaarung eine objektive Einschätzung über die Qualität seiner Zuchtstute hat.

FEIF-ID-Nummer

13. Für alle nationalen oder internationalen Material-Prüfungen muß die Stute angemeldet werden beim IPZV und eine FEIF-ID-Nummer erhalten
14. Die FEIF-ID-Nummer wird auf Antrag vergeben von der IPZV-Geschäftsstelle und kostet zur Zeit 25,00 €
15. Die FEIF-ID-Nummer für ein Fohlen kostet zur Zeit 10,00 €.
16. Alle Vorfahren eines Pferdes werden bei der Vergabe der FEIF-ID-Nummer und der Eintragung eines Pferdes in den WF mit eingetragen. Dies verursacht keine zusätzlichen Kosten.
17. Falls die Stute keine Zuchtprüfung gemacht hat, kann sie trotzdem zur Zucht eingesetzt werden, sie wird dann später zusammen mit ihrem Fohlen geprüft. (Basisprüfung).
Deckbedingungen und Vorbereitung der Stute:
18. Der Stutenbesitzer nimmt Kontakt auf mit dem Besitzer des Hengstes, den er ausgewählt hat und fragt nach den Deckbedingungen und ob die Stute geimpft sein muss
19. Er erkundigt sich bei seinem zuständigen Zuchtverband, ob der ausgewählte Hengst dort gekört und eingetragen ist bzw. ob der Hengst Hengstbuch Ieintragungsfähig ist
20. Falls der Hengst nicht eingetragen ist, fragt er nach weiteren Möglichkeiten bezügl. des Hengsteinsatzes oder wählt evtl. einen anderen Hengst
21. die Stute wird rechtzeitig beim Hengst angemeldet.
22. Der Stutenbesitzer lässt rechtzeitig vom Tierarzt seine Stute tupfern und evtl. bei Bedarf behandeln oder impfen nach den Vorgaben des Hengsthalters
23. Das erste Tupfern sollte so früh erfolgen, dass eine evtl. erforderliche Behandlung mit erneutem Tupfern der Stute noch rechtzeitig in die gewählte Deckperiode passt.
24. der Deckzeitpunkt wird so gewählt, dass das Fohlen möglichst zum gewünschten Geburtszeitpunkt ca. 11 Monate nach Bedeckung auf die Welt kommt.
25. Mit dem schriftlichen Ergebnis der Tupferprobe, die das Decken der Stute erlaubt, bringt der Züchter seine gesunde Stute nach Absprache zum Hengst Deckschein
26. der Deckschein ist ein Dokument.
27. Auf dem Deckschein versichert der Hengstbesitzer mit seiner Unterschrift dem  Stutenbesitzer und dem Zuchtverband, bei dem sein Hengst geführt wird, dass sein Hengst die Stute gedeckt hat, für die er den Deckschein ausgestellt hat.

Deckmeldung

28. Der Hengstbesitzer führt ein Deckbuch, in dem alle Bedeckungen seines Hengstes eingetragen werden.
29. Die Deckmeldungen werden vom Hengstbesitzer zum Ende der Deckperiode an seinen Zuchtverband geschickt.
Mitgliedschaft in einem Zuchtverband
30. Der Stutenbesitzer erhält nur dann Papiere für sein gezüchtetes Fohlen, wenn er Mitglied in einem Zuchtverband wird.
31. Der Stutenbesitzer meldet deshalb seine Stute vor dem Decken beim Zuchtverband an und wird Mitglied bei dem für ihn zuständigen regionalen Zuchtverband
32. Er meldet dem Zuchtverband die Bedeckung seiner Stute durch den entsprechenden Hengst.
33. Seine Stute wird dann als Zuchtstute bei dem zuständigen Zuchtverband geführt.
Zuchtbücher der Zuchtverbände
34. Alle Stuten werden in Stutbüchern geführt, alle Hengste in Hengstbüchern.
35. Die Unterteilung der Bücher wird vorgenommen über die Ergebnisse von Leistungsprüfugen
36. Die Bedingungen für die Eintragungen sind formuliert in dem Zuchtprogramm, der ZVO (Zuchtverbandsordnung)
37. Die Unterteilungen lauten wie folgt:
38. Hengstbuch I und II, Prämienbuch innerhalb des Hengstbuch I
39. Stutbuch I und II, Prämienbuch innerhalb des Stutbuch I

Eintragung in ein Stutbuch

40. Der Stutenbesitzer erkundigt sich beim Zuchtverband nach der Eintragung seiner Stute in das Zuchtbuch, falls sie noch keine Zuchtprüfung gemacht hat, die zu einer Eintragung in ein Leistungsbuch berechtigt.
41. Bei Bedarf stellt der Stutenbesitzer noch im Herbst seine Stute auf einer Materialprüfung vor, um sie in das Stutbuch des Zuchtverbandes eintragen zu lassen
42. Er lässt die Stute deshalb sinnvollerweise entweder vor der Bedeckung oder spätestens im Herbst bei einer Materialprüfung nach IPO, besser noch auf einer gerittenen Materialprüfung nach FIZO oder durch den Zuchtverband auf einer Basisprüfung beurteilen.
43. Bei allen Prüfungen erhält der Züchter wertvolle Informationen über seine Stute. Die umfassendsten Informationen über das Gebäude, die Gangveranlagung und den Charakter (Spirit) seiner Stute erhält er auf einer FIZO-Prüfung.
44. Je nach Prüfungsergebnis wird die Stute eingetragen in das Stutbuch I oder II
45. Falls der Stutenbesitzer Schwierigkeiten hat einen Prüfungstermin für seine Stute zu finden, spricht er mit seinem IPZV-Landeszuchtwart und fragt nach einem geeigneten Termin.

Gestütsname:

46. Rechtzeitig vor der Geburt des 1. Fohlens sollte beim Central Prefix Register ein Zuchtstättenname reserviert werden, wenn ein solcher gewünscht wird.
Hierbei berät der Zuchtverband. Der Gestütsname ist dann international geschützt.
47. Es müssen bei dem Central Prefix Register 3 Vorschläge eingereicht werden, das Formular kann über die FN-Seite runtergeladen werden beantragt beim Bereich Zucht der FN. Die Gebühren für den Schutz des Gestütsnamens sind einmalig fällig.
48. Der gewählte Gestütsname wird beim Zuchtverband bekannt gegeben.
Registrieren des Züchters und des Gestütsnamens im Worldfengur:
49. Der gewählte Gestütsname wird beim Worldfengur angemeldet über die IPZVGeschäftsstelle oder über die deutsche Registrarin Kristin Haldorsdottir
50. Der Züchter und die Zuchtstätte werden im Worldfengur registriert. Beide Positionen werden registriert und erhalten eine FEIF-ID-Nummer
51. Wenn der Züchter keinen Gestütsnamen wählt, wird er beim Eintragen des Fohlens trotzdem eine eigene FEIF-ID als Züchter erhalten.

HIT-Datenbank und Betriebsnummer:

52. Nach den Vorgaben der EU und der Viehverkehrsverordnung als deren Umsetzung auf Bundesebene muss jedes in Europa gehaltene Pferd einen Equidenpass und eine eindeutige Identifizierung haben. Als eindeutige Identifizierung wird in Deutschland der Mikrochip angesehen. Ältere und bereits eindeutig identifizierte Pferde (z.B. durch Brand) müssen nicht nachgechippt werden. Alle Pferde die seit dem 01.07.2009 einen Equidenpass erhalten müssen jedoch gechippt werden.
53. Aus tierseuchenrechtlichen Gründen müssen die gechippten Pferde in einer deutschlandweiten Datenbank erfasst werden, der HIT-Datenbank
54. Die Einpflege der gechippten Pferde in die HIT-Datenbank erfolgt mittels der Betriebsnummer des Pferdehalters, somit muss jeder Pferdehalter bei seiner jeweils zuständigen Stelle eine Betriebsnummer beantragen. Nähere Informationen erhält der Züchter bei seinem zuständigen Zuchtverband.
Fohlenmeldung:
55. Der Züchter schickt die Fohlenmeldung (Formular vom Zuchtverband) an seinen Zuchtverband und meldet das Fohlen innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt beim Verband an.
56. Dem Mitteilungsblatt seines Zuchtverbandes kann der Züchter die Sammeltermine zum Registrieren der Fohlen entnehmen und sich für einen Termin anmelden.
57. Diese Anmeldung erfolgt mit Hilfe des vom Zuchtverband vorgeschriebenen Formulars, fortschrittlich eingestellte Verbände nehmen eine Online- Anmeldung entgegen.
58. Der Verband bereitet die Registrierung des Fohlens vor und vergibt die Lebensnummer des Fohlens

Abstammungsunterlagen für den Zuchtverband

59. Um die Lebensnummer zu vergeben und die Papiere des Fohlens zu erstellen, braucht ein Zuchtverband die Abstammungsunterlagen der Mutter und des Vaters
60. Ist der Vater ein eingetragener Hengst oder im Worldfengur registriert, reicht der Deckschein und die FEIF-ID-Nummer in der Regel aus.
61. Es ist Aufgabe des Züchters, diese unverzichtbaren Unterlagen für die Erstellung der Papiere des Fohlens beim Zuchtverband einzureichen.
62. Diese Informationen sind alle problemlos vorhanden, wenn beide Eltern eine FEIF-ID-Nummer haben
63. Wenn die Mutter noch nicht als eingetragene Zuchtstute beim Zuchtverband geführt wird, wird vom Verband hierfür in jedem Fall die Vorlage des Equidenpasses der Mutter benötigt
64. Wenn der Vater nicht als eingetragener Hengst bei einem deutschen Zuchtverband geführt wird, ist mindestens die FEIF-ID-Nummer und damit die Abstammung über den Eintrag in die internationale Datenbank Worldfengur nachzuweisen
65. Im Zweifelsfalle muß eine Kopie der Abstammungspapiere des Hengstes beim Hengstbesitzer angefordert werden.

Aufgaben des Zuchtverbandes bei der Registrierung eines Fohlens:

66. eindeutige Kennzeichnung des Fohlens über die Implantation eines  Mikrochips auf der linken Halsseite. In sehr seltenen Fällen erfolgt noch zusätzlich ein Schenkelbrand auf Wunsch des Züchters.
67. Dieses „Chippen“ kann durch einen Tierarzt oder einen entsprechend ausgebildeten Beauftragten des Zuchtverbandes erfolgen, ggf. müssen die Mikrochips vorher beim Zuchtverband besorgt werden wg. der Registrierung in der Hitliste.
68. Das Fohlen muss von einem Zuchtverbandsvertreter bei Fuß der Mutter als Zuchtpferd registriert werden.
69. Der Zuchtverband veranlasst die Registrierung der Chipnummer des Fohlens in der HIT-Datenbank

Eintragung des Fohlens in den Worldfengur, Vergabe der FEIF-ID-Nr.:

70. Die Chipnummer des Fohlens wird inklusive der weiteren Fohlendaten im Worldfengur registriert
71. dies erfolgt durch den Zuchtverband oder den IPZV je nach Vertrag:
72. Alle Islandfohlen werden ab 2011 / 2012 in den Worldfengur eingetragen.
Damit ist die Reinrassigkeit des Fohlens sicher bestätigt und es nimmt an der nächsten Zuchtwertschätzung (BLUP) teil.
73. Die Grundlage für die Eintragung in den WF ist die Vergabe der Lebensnummer durch die FN-angeschlossenen Zuchtverbände. Aus dieser Nummer wird über einen Schlüssel die FEIF-ID-Nummer kreiert und damit das Fohlen in die internationale Datenbank WF eingetragen.
74. Die Eintragung erfolgt entweder über den Zuchtverband oder über den IPZV.
75. Der Züchter beantragt die Eintragung des Fohlens in den WF, bezahlt die fällige Gebühr (momentan beträgt diese 10,00 € ) und alles weitere wird über den Zuchtverband veranlasst. Falls der Zuchtverband selbst die Eintragung des Fohlens in die Datenbank nicht vornehemen kann, leitet der Zuchtverband den Antrag des Züchters weiter an den IPZV, der die Eintragung dann vornimmt.

Abstammungsüberprüfung des Fohlens:

76. ab 2011 / 2012 wird durch die Zuchtverbände eine Abstammungsüberprüfung der deutschen Islandpferdefohlen angestrebt.
77. Das heißt für den Züchter: es wird zukünftig über eine DNA-Typisierung des Vaters und der Mutter ein Abgleich mit dem DNA-Profil des Fohlens erfolgen und so die Abstammung der Fohlen überprüft.
78. Vom Zuchtverband werden deshalb bei den Fohlen Haare mit Wurzeln gezogen und diese in ein Labor zur DNA-Typisierung und Abstammungsüberprüfung geschickt.
79. Die DNA des Vaters liegt bereits vor, wenn der Hengst bei einem Zuchtverband gekört bzw. eingetragen ist. Bei der Eintragung werden von den Hengsten Haare gezogen für eine DNA-Abstammungsüberprüfung.
80. Auch für eine FIZO-Prüfung muss ein teilnehmender Hengst abstammungsüberprüft sein.
81. Wenn die DNA der Mutterstute noch nicht vorliegt, werden vom Zuchtverband bei der Stute Mähnenhaare gezogen und eingeschickt in ein geeignetes Labor zur DNA-Typisierung.
Fohlenreisen mit gleichzeitigerFohlen- Registrierung des Zuchtverbandes und IPZV-Fohlenmaterial-Prüfung:
82. Im besten Falle gehört der Züchter zu einem IPZV-Landesverband, der eine Fohlenreise durchführt.
83. Beide Veranstaltungen, nämlich Fohlenregistrierung durch den Zuchtverband und IPZV-Fohlenmaterialprüfung verlaufen anlässlich einer Fohlenreise gleichzeitig in Zusammenarbeit der beiden zuständigen Verbände: sie laufen dann gleichzeitig parallel ab am gleichen Ort zur gleichen Zeit.
84. Anlässlich einer Fohlenreise besteht also die Möglichkeit, das Fohlen durch den Zuchtverband registrieren zu lassen und es gleichzeitig durch einen IPZVMaterialrichter
einer IPZV-Fohlenmaterialprüfung zu unterziehen.
85. Bei einer solchen Fohlenprüfung erhält der Züchter eine 1. Beurteilung seines gezüchteten Fohlens in Bezug auf das Interieur, das Exterieur und die Gangveranlagung.
86. Die Gebühren hierfür werden je nach Zusammenarbeit beider Verbände jedoch unterschiedlich fällig
87. Beide Verbände (IPZV und Zuchtverband) benötigen in jedem Fall rechtzeitig alle Informationen über die Elterntiere und den Züchter, um problemlos die Anmeldungen zu den unterschiedlichen Aufgaben erledigen zu können
88. Bei einer eingespielten Zusammenarbeit beider Verbände erfolgt ein fließender Informationsaustausch anlässlich einer Fohlenreise und der Züchter muß alle Unterlagen nur einmal abliefern
89. Von einem gleitenden Austausch der Informationen sollte sich der Züchter rechtzeitig informieren, gegebenenfalls müssen unterschiedliche Unterlagen an beide Verbände separat verschickt werden

Formulare:

90. Unterschiedliche Anmelde-Formulare: Beide Verbände (IPZV und zuständiger Zuchtverband) benötigen in einigen Bundesländern unterschiedliche Formulare für beide Veranstaltungen. Das sollte der Züchter im Vorfeld  erfragen und seine Anmeldung bei Bedarf entsprechend auf den jeweiligen Formularen ausfüllen..
91. Bei fehlendem Informationsaustausch zwischen den Verbänden muss der Züchter alle notwendigen Informationen über die Abstammung der Elterntiere beiden Verbänden zukommen lassen, um einen reibungslosen Ablauf der Formalitäten zu gewährleisten.
92. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme bei Fragen und Unklarheiten mit dem Zuchtverband und der IPZV-Meldestelle empfiehlt sich (email, Fax, Telefon, Schriftverkehr)
93. Für eine Teilnahme an einer IPZV-Fohlen-Materialprüfung muss das Fohlen rechtzeitig (Meldeschluss beachten) mit dem IPZV-Nennungsformular angemeldet werden.
94. Für die Teilnahme an einer IPZV-Fohlen-Materialprüfung sind die Abstammungsnachweise beider Eltern des Fohlens erforderlich, der Deckschein des Vaters allein genügt nicht, die FEIF-ID-Nummern beider Eltern ist hinreichend.
95. Die Meldung des Fohlens geschieht über eine Nennung an die zuständige Meldestelle.
96. Die Meldestelle ist in der Ausschreibung zu finden (IPZV-Homepage, DIP) genau wie alle erforderlichen Unterlagen und die Konto-Nummer für die Bezahlung der Prüfungsgebühren.
97. Das Meldeverfahren wird erleichtert über die FEIF-ID-Nummern beider Eltern. Alternativ müssen die Abstammungsnachweise beider Elterntiere vor Beginn der Prüfung mit dem Nennungsformular an die Rechenstelle geschickt werden oder vor Beginn der Prüfung vorgelegt werden.
98. Wenn beide Elterntiere eine FEIF-ID-Nummer besitzen, ist in der Regel sowohl für den Zuchtverband wie auch für den IPZV eine Anmeldung des Fohlens problemlos und evtl. als Online-Nennung des Fohlens möglich, ansonsten muß erhöhter bürokratischer Aufwand betrieben werden (s.o.)
99. Wenn ein Fohlen bereits eine FEIF-ID-Nummer besitzt, müssen die Unterlagen der Eltern bei Nennung nicht vorgelegt werden, da die Reinrassigkeit des Fohlens bereits bestätigt ist.

Es ist geplant, auf der Homepage des IPZV e. V. www.ipzv.de im Bereich des Ressorts Zucht zukünftig über eine übersichtliche Gestaltung den Züchtern alle notwenigen Unterlagen, Formulare und Vorgaben zur Verfügung zu stellen.
Claudia Sirzisko (Zuchtleiterin des Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.) und
Maria-Magdalena Siepe-Gunkel
Ressortleiterin Zucht IPZV e.V.
Erstveröffentlichung in der Zeitschrift „Islandpferdezucht“ Februar 2011
www.islandpferdemagazin.de